Rechtsnormen

Nach Monaten der Untätigkeit ließ die Bundesjustizministerin Leutheusser–Schnarrenberger durch ihre Mitarbeiterin Rita Bauer mit Schreiben vom 11.01.2011 zur mit dem “Hitler-Regime” ersatzlos untergegangenen Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 und deren Verwendung trotzdem im Geltungsbereich des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland mitteilen, dass die Justizbeitreibungsordnung geltendes Recht darstellt.

Weitere Details in Sachen Bundesjustizministerin Leutheusser–Schnarrenberger im blog finden sich unter: Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin, erhielt Kenntnis über die in ihrem Geschäftsbereich wider das Bonner Grundgesetz Anwendung findende Justizbeitreibungsordnung in Gestalt der “Hitler-Verordnung” vom 11.03.1937 sowie vom Tätigsein Kraft Gesetzes ausgeschlossener Beamter (link)

sowie gelistet zum Suchergebnis “Leutheusser

Quelle: Grundrechtepartei