Verfasst von: Dr. Who | 4.6.22

2316 | BRD: Gesinnungsterror und Glaubensjustiz

Einmal mehr beweist das größte Freiluftgefängnis der Welt seine Existenz. Medien betätigen sich unverhohlen als Gehilfen einer Glaubensjustiz und des Gesinnungsterrors, wie er zuletzt von 1933 bis 1945 Angst und Schrecken, Tod, Elend und Verwüstung über die Welt brachte. Einmal mehr ist Deutschland eine Gefahr für die Welt. Einmal mehr ist Widerstand lebensgefährlich, doch unerlässlich und alternativlos.

Der vom Deutschen Bundestag eingerichtete wissenschaftliche Untersuchungsausschuss zur Begutachtung der staatlichen Corona-Maßnahmen wird zuvorderst von Gesundheitsminister Karl Lauterbach torpediert, so dass sich BT-Vizepräsident Wolfgang Kubicki zur Frage gezwungen sah, wie es denn sein könne, dass ein Minister parlamentarische Beschlüsse zugunsten seiner persönlichen Ansichten missachte. In Deutschland ist so etwas ungeniert möglich — stattdessen wird die Unabhängigkeit der Justiz respektive der Richter in Frage gestellt — explizit dann, wenn sich Kontrollorgane wagen, das Narrativ einer politisch totalitären Agenda anzukratzen!

Nachdem Chefwirrologe Christian Drosten wegen offenkundiger Interessenkonflikte aus diesem Untersuchungsausschuss ausschied, sollte dessen Arbeit weiter verzögert werden, indem er quasi aufgelöst, neu besetzt und erst bis 2023 Bericht erstatten sollte. In dieser Zeit sollte alles beim Alten bleiben und sogar verschärft werden sowie Voraussetzungen geschaffen, die schlussendlich die Aufdeckung der katastrophalen Ausmaße staatlicher Fehlleistungen vereiteln. Bereits gesetzlich festgelegt ist jedoch der Termin Juni 2022, an dem nicht zu rütteln ist.

Es ist nachvollziehbar, dass Einige keinerlei Interesse an einer Aufklärung haben, die zweifellos Unangenehmes zutage fördert und genau jene Unwirksamkeit und Schädlichkeit der staatlichen Maßnahmen belegt, die im Verfahren des Familienrichters Dettmar in Weimar von Gutachtern herausgestellt wurden. Weder hat sich Richter Dettmar von Recht und Gesetz entfernt — schon dreimal nicht in „schwerwiegender Art und Weise“ — noch hat er materielles Recht verletzt.

Völlig im Gegenteil hat Richter Dettmer vollkommen korrekt gehandelt und Schaden von Schutzbefohlenen abgewendet, die in schwerwiegender Weise vom deutschen Staat geschädigt und misshandelt wurden. Keine Spur von Willkür, stützt sich das ausführlich begründete und absolut nachvollziehbare Urteil doch auf mehrere Fachgutachten. Die Zuständigkeit des Familienrichters wurde oberlandesgerichtlich bestätigt.

Ganz offenkundig wird hier — nach dem Fall Stephan Kohn im Bundesjustizministerium — ein politischer Schauprozess angestrengt, um einerseits Widerspruch gegen autoritäres Diktat zu unterdrücken und andererseits die Wirkungslosigkeit staatlicher Willkürmaßnahmen zu verschleiern. Dem gilt es natürlich mit aller Härte des Gesetzes und Macht der Justiz einen Riegel vorzuschieben.

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte Anfang April 2021 eine Entscheidung gefällt, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Er verbot die Masken-, Abstands- und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen, weil er in ihnen eine Kindeswohlgefährdung erkannt hatte (Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21). Der Aufschrei der Corona-Fanatiker war gewaltig. Und die Justiz schlug mit voller Härte gegen die richterliche Freiheit zu. Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft wurden Wohnungen und Büroräume von Richter Dettmar, dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie von den Gutachtern Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth, einem Kandidaten der Partei »dieBasis«, durchsucht. Handys, Computer sowie Unterlagen wurden dabei von der Polizei beschlagnahmt. Zustände, wie man sie sonst aus autoritären Staaten gewohnt ist. Fast erübrigt es sich zu erwähnen, dass die Entscheidung des Richters aufgehoben wurde.

Jetzt hat die Erfurter Staatsanwaltschaft gegen Dettmar Anklage erhoben. Nach Angaben des Landgerichts Erfurt wirft sie ihm vor, er habe elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen. Sein Beschluss gegenüber Leitungen und Lehrenden zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen sei „willkürlich“. Die Staatsanwaltschaft in Thüringen ist an die Weisungen von Justizminister Dirk Adams von den Grünen gebunden. Der hat sich seine politischen Sporen als Mitarbeiter im Wahlkreisbüro der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt verdient und sich für Schnellverfahren nach Corona-Protesten ausgesprochen – also für genau das, womit sich die Grünen bei Kriminellen oft sehr schwer tun.

Die Hexenverfolgung von Corona-Maßnahmen-Kritikern geht damit weiter. Der Spiegel schrieb 2021 über den Fall: Wie ein Amtsrichter Coronaleugner jubeln lässt. Jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die Corona-Fanatiker und Staatsgläubige auch in den Redaktionen jubeln. Das Hamburger Blatt, vom einstigen „Sturmgeschütz der Demokratie“ zum „Sturmgeschütz der Regierung gegen die Demokratie“ degradiert und auch mit Spenden von der Bill Gates Stiftung ausgestattet, zitiert das Erfurter Landgericht bzw. die Anklage wie folgt:

„Der Angeklagte habe sich dabei laut Anklage in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen. Im Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Richter eine Freiheitsstrafe von zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Seine Entscheidungen, die er mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung begründete, hatten damals Verwunderung und Empörung ausgelöst.“

Für mich persönlich ist die Frage, wer hier tatsächlich Rechtsbeugung begangen hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte dem jetzt angeklagten Richter nämlich den Rücken gestärkt. In dem Beschluss zeigte es auf, dass das Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern, so das OLG. Es hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.

Der Beschluss der ranghohen Karlsruher Richter lässt die Anklage der vom grünen Justizministerium abhängigen Staatsanwaltschaft in Erfurt sehr merkwürdig erscheinen. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass hier wieder einmal die Justiz instrumentalisiert werden soll, um Corona-Maßnahmen-Kritiker einzuschüchtern und zu kriminalisieren – wie erst kürzlich bei neuerlichen Durchsuchungsaktionen, die teilweise überfallartigen Charakter hatten (siehe hier und hier). Es bleibt nun, darauf zu hoffen, dass die Richter in Erfurt sich ihre Unabhängigkeit bewahrt haben und nicht zu den leider schon vielen Vertretern ihres Berufsstandes gehören, die politisch stramm auf Linie sind.

Quelle: reitschuster.de


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