Verfasst von: Dr. Who | 31.3.16

1503 | Braune BRD: Ein Beispiel (Oskar Gröning)

Der 94jährige frühere SS-Mann Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, ist vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Damit ging das Gericht über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus. Dr. Christoph Rückel, Nebenkläger-Anwalt im Prozess, geht auf seine Eindrücke ein und verrät seine Meinung über das Urteil.

Herr Rückel, der Angeklagte Oskar Gröning bekommt vier Jahre Haft wegen der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Da klingen die vier Jahre ja doch recht wenig, wie wird das Urteil begründet?

Das Urteil wird damit begründet, dass für den Mörder die lebenslange Strafe zwingend ist, für den Gehilfen sieht aber das deutsche Strafgesetzbuch nur eine Strafrahmenvorschrift zwischen drei und 15 Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hat 3½ Jahre beantragt und zusätzlich noch eine Vollstreckungserleichterung. Das Gericht war damit härter als die Staatsanwaltschaft und ist unseren Anregungen, also denen der Nebenkläger, der Überlebenden, gefolgt.

Ich halte auch die Idee des Gerichts für vertretbar. Sie sagen, Täter hat ein Geständnis abgelegt, dieser Täter hat in seinem Schlusswort persönlich Reue gezeigt, und das kommt ihm nun strafmildernd zu Gute. Auch im Hinblick darauf, dass bei einer Vollstreckung dieser alte Mann am Ende seines Lebens angekommen ist. Das ist unter all den Umständen, ich sage nur als Stichwort: 70 Jahre ist nicht viel in Deutschland passiert, vertretbar.

Was wurde Oskar Gröning speziell vorgeworfen und was ist herausgekommen bei der Verhandlung?

Oskar Gröning wurde vorgeworfen, dass er unter der Titulierung „der Banker von Auschwitz“ zuständig dafür war, den angekommenen Deportierten — ich nenne sie so, weil ich den Begriff Häftling in diesem Zusammenhang für nicht angemessen halte — ihre Gelder und Wertsachen abzunehmen. Die Deportierten mussten ihr Gepäck auf der Rampe ablegen. Er hat also an der Rampe und in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung einen wesentlichen Beitrag geleistet, um die Menschen zu täuschen, dass sie in einem Arbeitslager angekommen sind. Insofern ist sein Beitrag als Gehilfenbeitrag gewertet worden.

Nun ist Oskar Gröning bereits 94 Jahre alt. Erste Ermittlungen gegen ihn hatte es ja bereits 1977 gegeben, warum hat es dann doch solange gedauert, bis jetzt sein Urteil gefällt wurde?

Es hat meiner Ansicht nach damit zu tun, dass die frühere Generation deutscher Juristen eine falsche Rechtsauffassung hatte, und die gipfelte, wenn man es kurz fasst, darin, dass man damals meinte, es gibt nur einen Täter: Adolf Hitler. Dann gab es noch ein paar Mitgehilfen wie Himmler oder Göring. Ansonsten ist in der Vergangenheit in der Rechtsprechung in Deutschland bis ungefähr 2005/2008 grundsätzlich nur derjenige verurteilt worden, dem man einen Exzess auch nachweisen konnte. Das hat man auch in den Auschwitz-Prozessen in Frankfurt in den 60er Jahren so gehandhabt. So mussten die Verurteilten neben ihrer Anwesenheit im Konzentrationslager auch eine besondere Tat begangen haben. Und dieser Fall hat die Besonderheit, dass man mittlerweile auch die Beihilfe, also die reine Mitwirkung als SS-Mann in der Maschinerie der Tötungsfabrik Auschwitz jetzt unter Strafe stellt, es ist eine neue Generation von Juristen, die meines Erachtens sehr viel rechtsstaatlicher denkt.

Der jetzige Prozess hat etwa drei Monate gedauert. Unter anderem haben auch Holocaust-Überlebende in Details ihre Verschleppung und auch den Massenmord in der Vernichtungsanlage Auschwitz geschildert, ich kann mir vorstellen, dass sowas auch an einem Anwalt nicht spurlos vorbei geht?

Ich bin nun annähernd vier Jahrzehnte als Anwalt tätig und ich muss sagen, an dem Tag, als ich plädiert habe, war ich nassgeschwitzt. Ich habe sowohl psychisch als auch körperlich gemerkt, dass die Schilderungen dieser Überlebenden, die auch Wert darauf legen, Überlebende genannt zu werden, mich zutiefst beeindruckt haben und in meinem Leben auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden. Und dafür gibt es auch Gründe. Der erste ist: Ich habe als Anwalt nie erlebt, dass ein Zeuge dankbar war, sein Zeugnis vor Gericht abgeben zu dürfen. Diese Dankbarkeit der Menschen, das erste Mal über das grausame Erlebnis in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung reden zu dürfen, hat mich sehr beeindruckt. Der zweite Grund ist: Diese Überlebenden haben alle übereinstimmend vorgetragen, dass sie dankbar sind, dass dieser Prozess stattfindet, ein Teil von den Überlebenden hat sogar verziehen. Der andere Teil, der nicht verziehen hat, hat immer gesagt, dass sie keinen Hass in der Seele tragen.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft überlegen jetzt in Revision zu gehen, womit hatte eigentlich Grönings Verteidigung einen Freispruch gefordert und liegt das noch im Bereich des Möglichen?

Der Freispruch, den die Verteidigung gefordert hat, war nach meiner Auffassung nicht überzeugend, weil die Verteidigung ja nicht nur auf Freispruch, sondern alternativ plädiert hat — auf Freispruch oder eine milde Strafe. Das hat mich nicht überzeugt. Das zweite ist, rechtlich lässt sich ein Freispruch nur begründen, wenn man sagt, die Tätigkeit von Oskar Gröning war keine Gehilfentätigkeit, kein Gehilfenvorsatz. Die Untersuchungen der Strafkammern haben aber etwas anderes ergeben. Ich vermute, dass die Revision auch taktische Gründe hat, denn solange Revision eingelegt wird, wird das Urteil nicht rechtskräftig, und wird Herr Gröning auch nicht zur Vollstreckung geladen. Ich glaube, darin liegt der Hintergrund einer etwaigen Revision der Verteidigung.

Interview: Marcel Joppa

Quelle: de.sputniknews.com

http://de.sputniknews.com/panorama/20150922/304442770.html

Was aus diesem Interview auch deutlich wird, sind erschreckende Tatsachen, die zu beleuchten sich die Grundrechtepartei zum Programm gemacht hat. Es ist die Frage der NICHT rechtsstaatlich denkenden und handelnden Generation Juristen, die auch bis heute eine Ent-Nazifizierung des Rechts verhindert haben und weiterhin verhindern. Etwa dadurch, dass missliebige Personen, Gruppen oder Organisationen verfolgt und / oder mundtot gemacht werden (sollen).

Über 60 Jahre nach Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes harrt dieses jedoch seiner Erfüllung. DAS hat auch und sehr wesentlich seine Ursache in Justiz- und Juristenkreisen. Diese sind nämlich so gar nicht begeistert und angetan von einer freiheitlich-demokratischen (Grund-) Ordnung! [Update: Willkommen in 2020!]


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