Verfasst von: Dr. Who | 6.11.14

1092 | NWO Terror: Angriff auf die Meinungsfreiheit

übernommen von expresszeitung.ch | 06.11.2014

Großbritannien will die Meinungsfreiheit, eines der obersten Güter der Menschenrechtskonvention, abschaffen.

Wer beispielsweise im Netz die „nationale Sicherheit“ gefährde, kann nach diesen Vorstößen mit lebenslanger Haft bedroht werden. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch sogenannte Trolle — Personen, die in Foren oder Chats andere Menschen beleidigen oder bedrohen — mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden können. So sind jedenfalls die Absichten des britischen Justizministers Chris Grayling.

Menschenrechtskreise laufen Sturm gegen dieses Vorhaben. Es kann gezielt gegen missliebige Leute aller Art eingesetzt werden, um legitime Veröffentlichungen zu verhindern, seien es Auffassungen, die der Regierung nicht ins Konzept passen oder Informationen aus Regierungskreisen, die man der Öffentlichkeit vorenthalten will.

"Rechtssicherheit verlangt, dass Verbrechen klar definiert sind, damit die Menschen wissen, welche Taten sie nicht begehen dürfen", heißt es in einem Bericht des britischen Menschenrechtsrates, aus dem der "Guardian" in London zitiert.

Peter Sommer, der als Professor für Cyber-Sicherheit unter anderem an der Montfort University in Leicester lehrt, sieht den Gesetzesvorstoß kritisch:

"Es bestehen schon jetzt mit ziemlicher Sicherheit ausreichende Rechtsmittel, die im Zusammenhang mit Computerverbrechen Anwendung finden können. Wenn etwas Darüberhinausgehendes strafrechtlich verfolgt wird, wie zum Beispiel Terror gegen die staatliche Sicherheit, dann sollten die dafür gedachten Gesetze angewendet werden."
Der bestehende "Computer Misuse Act", der Strafen von bis zu zehn Jahren für derartige IT–Vergehen vorsieht, reicht nach seiner Auffassung völlig aus.

Höhere Strafen sollen nach dem Plan des britischen Justizministers Grayling auch all jene erhalten, die in sozialen Netzwerken Gift verbreiten. Durch die Anhebung des Strafmaßes von sechs auf 24 Monate solle Cybermobbern ein Riegel vorgeschoben werden.

Als Beispiel nannte der Vorsteher des Justizdepartementes die Tochter einer Fernsehmoderatorin, Chloe Madeley, die im Internet die vorzeitige Entlassung eines wegen Vergewaltigung verurteilten Fußballers verteidigt hatte. Sie erhielt danach Drohungen im Internet, dass auch sie vergewaltigt werde, weil sie sich derart geäußert hatte.

Es sei nötig, so der Justizminister, dass man keine solchen Giftspuckereien toleriere, also sollte dafür auch in den sozialen Netzen kein Platz sein.

Der Gesetzesentwurf öffnet aber auch Tür und Tor, um unliebsame Kritiker den Hahn abzustellen. So wurde unsere Autorin Niki Vogt vom Geldtopf der Werbeeinnahmen im YouTube abgeschnitten. Die Begründung lautet, sie würde Inhalte verbreiten, die die Menschheit gefährde. Dieselbe Erfahrung machte im Übrigen auch der Querdenker Michael Friedrich Vogt.

Die Meinungsfreiheit soll über die Hintertür einer Gesetzesnovelle stark beschnitten werden. Das "EU – Toleranzpapier", im vielbeachteten Artikel von Niki Vogt vorgestellt, zielt in dieselbe Richtung.

Es wäre an der Zeit, dass sich die Gesetzesverfasser wieder einmal den §19 der Menschenrechtskonvention vornehmen, sonst erleben wir einen Rückfall in die Zeiten von Hitler und Stalin:

Art. 19:
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Original unter http://www.expresszeitung.ch/redaktion/gesellschaft/neue-weltordnung/meinungsfreiheit-in-gefahr#sthash.H2yuaknZ.YQHVabsg.dpuf


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